Für einen Neuanfang in der KV Berlin - Gegen Wahlmanipulation LISTE 6

Reaktion auf den Brief des Herrn D (Orthopäde)

Sehr geehrter Herr D,
mein Name ist Daniel Cornely

und

Ihre Aussage

ist

eine substanzlose polemische Behauptung.

„Übertriebene Härte“ durch den Radiologen von "Die Fachärzte 2.0"

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungswerke (SGB V, Qualitäts-Sicherungs-, Prüfungs und –Beurteilungs-Richtlinie, Röntgen-Verordnung) werden eingehalten und nicht nach Gutdünken „weit über sie hinaus“ umgesetzt – wie sollte das auch gehen. Wie die Aufzählung schon erahnen läßt, handelt es sich um inhaltlich komplexe Vorgaben. Daher dauern solche Prüfungen zwischen 30 min und auch schon mal 2 Stunden.
Die Prüfungskommission besteht aus drei Ärzten (z. B. zwei Radiologen, ein Orthopäde), die die Ergebnisqualität der Röntgenbilder und Befundberichte prüfen. Hierbei kann glücklicherweise ein Ermessensspielraum ausgeübt werden, da die teils sehr strengen und nicht immer alltagstauglichen Vorschriften dies sowohl ermöglichen als auch erforderlich machen.
Darüberhinaus vertrete ich als alter Asterixleser immer den Grundsatz in dubio pro reo. Soll heißen, wenn sich die drei Prüfer nicht einig sind, dann immer zugunsten des Prüflings. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.
Einen besonderen Schwerpunkt (Ermessen !!) legen wir auf Beratungsgespräche in der KV oder Praxisbegehungen mit beratender Funktion. Gerade dabei ergeben sich fruchtbare Gespräche und die höchste Effizienz im Sinne der Qualitätssteigerung. Fragen Sie Ihre Kollegen!
Seit 2013 haben wir zudem drei Fortbildungen zum Thema Indikation, Befundbericht etc. und zu den oben genannten Regelungswerken durchgeführt, zuletzt im Mai 2016 – trotz EM-Spiel BRD-Nordirland von 100 interessierten Zuweisern besucht.
Die Anzahl der Kollegen, die ein Röntgenbild nicht einblenden, die Zielregion nicht zentrieren,
keinen Gonadenschutz verwenden, bei Kindern kein geeignetes Filter einsetzen,
keinen Befundbericht erstellen oder schlichtweg ohne Indikation röntgen, hat sich in dieser Zeit deutlich verringert.

„Der Radiologe ist gegen orthopädisches muskuloskelettales MRT“

Ich bin auch dagegen, daß Radiologen Meniskusrisse operieren.
Das muss wohl auch so sein.
Nach BSG-Rechtsprechung von 2001 ist MRT für Orthopäden fachfremd. Die QS-Vereinbarung MRT beinhaltet einen Radiologenvorbehalt. Facharzt für Diagnostische Radiologie oder (der neue) Radiologe muß sein, wer MRT durchführen will.
Wenn sich diese Rechtsauffassung ändert, werden wir weiter sehen.

„Er (Herr D) habe dafür gesorgt, dass die Namen der Prüfer erkennbar sind“

Die Ergebnisprotokolle der Prüfungen werden natürlich unterschrieben.

Das haben nicht Herr M oder Herr D eingeführt, sondern die Qualitäts-Prüfungs-RL im Jahr 2007, deren Lektüre ich den Kollegen empfehle.
Soll hier der Eindruck erweckt werden, im dunklen Kämmerlein würden ein paar Radiologen es den Orthopäden mal wieder richtig zeigen?
Niemand hat hier etwas zu verbergen.

„Er (Herr D) habe dafür gesorgt, dass immer einer aus seiner Fachgruppe dabei wäre“

Das stimmt nicht.
Gesetzlich vorgeschrieben sind drei qualifizierte und geeignete Ärzte.
Es ist alleine der Abteilung Sicherstellung der KV zu verdanken, daß sie, wenn immer möglich (zu 95% klappt das auch), einen Fachkollegen als einen der drei Prüfer einlädt.

„Auswahl des Quartals für die Wiederholungsprüfung“

Von der im Falle des Nichtbestehens eine Stichprobenprüfung eigentlich vorgeschriebenen Prüfung des Folgequartals wurde zugunsten des Prüflings abgewichen, damit überhaupt eine Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung besteht.
Denn das Folgequartal liegt zum Prüfungszeitpunkt bereits in der Vergangenheit (wegen der abrechnungsdatenbasierten zufallsgesteuerten Auswahl des Prüflings).

Dies hat die Abteilung Qualitätssicherung der KV so eingeführt, nachdem ich einen entsprechenden Antrag in die Radiologie-Kommission eingebracht habe – und nicht Sie, Herr D.

Und genauso stelle ich mir eine sinnvolle Arbeit der Verwaltung für den Arzt/die Ärztin auch vor.

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